Zielsetzung Agenda 21
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro 1992, insbesondere zur Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen und Kommunen (Agenda 21, Kapitel 28).
Ziele sind
- Anstoß bzw. Stärkung der nachhaltigen Entwicklung in der Gemeinde bzw. in der Region durch geeignete Projekte, Veranstaltungen und Aktionen (z.B. Erarbeitung und Umsetzung einer Lokalen Agenda 21),
- Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe,
- die Verknüpfung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte mit einem Fokus auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen,
- Projekte, mit Bezug zu den Handlungsschwerpunkten, Handlungsfeldern und Maßnahmen der Landesnachhaltigkeitsstrategie.
Förderkriterien sind
Inhalt/Ziele
- Konkreter Bezug zu Handlungsschwerpunkten, Handlungsfeldern bzw. Maßnahmen der Landesnachhaltig-keitsstrategie (LNHS)
- Aktiver Beitrag zur ökologischen Tragfähigkeit in Verbindung mit sozialen und/oder ökonomischen Zielen
- Projekt von LA 21- bzw. Nachhaltigkeits-Initiativen
- Vernetzung von Akteuren
- Partizipationsgrad
Herangehensweise
- Gewählte Methode /Aktionsform
- Zu erwartende Qualität der Ergebnisse
- Wirksamkeit im Hinblick auf die definierten Ziele
- Qualität Organisation/Arbeitsplanung Innovationsgrad des Projekts
Zusatzpunkte
- Durchführung im Ländlichen Raum
- Globaler Bezug erkennbar
- Empowerment von Kindern und Jugendlichen
- Konfliktlösungspotenzial bzw. Konfliktbezug
- Initiiert besonders langfristige Fortsetzung
- Nachhaltige Projektumsetzung (Beschaffung, Wiederverwendbarkeit, etc. )
- Besondere regionale und überregionale Ausstrahlung
- Hohe Übertragbarkeit