
Das Förderprogramm Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21
Maximale Förderhöhe: 5000,-€ je Projekt
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro 1992, insbesondere zur Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen und Kommunen (Agenda 21, Kapitel 28).
Ziele sind
- eine nachhaltige Entwicklung in den Dörfern und Städten des Landes,
- eine damit im Zusammenhang stehende Stärkung partizipativer Prozesse, insbesondere im Sinne einer aktiven Partizipation bzw. Empowerment,
- die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg (LNHS) sowie der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen auf lokaler und regionaler Ebene.
Wer kann gefördert werden?
- ehrenamtliche Initiativen und Kommunen
Was wird gefördert?
- Sach- und Honorarkosten sowie Verpflegung
Hinweis zur Förderung:
- Es muss ein Eigenanteil von 20 % erbracht werden.
