Aktion Brandenburg - Gemeinsam für die Zukunft.

Ob Aktivitäten zum Moor- und Klimaschutz, das Aufstellen von „Fairteilern“, um Lebensmittel vor dem Müll zu bewahren, oder das Upcyclen von alten Stoffen zu neuen Kleidungsstücken – vielfältige und kreative Projektideen sind willkommen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte die aktive Teilhabe der Bevölkerung an der nachhaltigen Entwicklung des Landes ermöglichen.

Die Kleinförderprogramme "Aktion Gesunde Umwelt" und "Aktion Nachhaltige Entwicklung- Lokale Agenda 21" werden aus Lottomitteln finanziert. Die maximale Förderhöhe je Projekt beträgt in der „Aktion Gesunde Umwelt“ 3.000 Euro. In der „Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21“ ist eine Förderung bis 5.000 Euro pro Vorhaben möglich.

Das passende Förderprogramm für Ihr Projekt

 

 

Das Förderprogramm Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21

Maximale Förderhöhe: 5000,-€ je Projekt

Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro 1992, insbesondere zur Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen und Kommunen (Agenda 21, Kapitel 28).

 

Ziele sind

  • eine nachhaltige Entwicklung in den Dörfern und Städten des Landes,
  • eine damit im Zusammenhang stehende Stärkung partizipativer Prozesse, insbesondere im Sinne einer aktiven Partizipation bzw. Empowerment,
  • die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg (LNHS) sowie der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen auf lokaler und regionaler Ebene.

Wer kann gefördert werden?

  • ehrenamtliche Initiativen und Kommunen

Was wird gefördert?

  • Sach- und Honorarkosten sowie Verpflegung

Hinweis zur Förderung:

  • Es muss ein Eigenanteil von 20 % erbracht werden.

 

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Förderprogramm Gesunde Umwelt

Maximale Förderhöhe 3.000,- € je Projekt

Mit der Aktion Gesunde Umwelt werden ehrenamtliche Projekte von Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen zum umweltorientierten Handeln im außerschulischen Bereich gefördert. Es handelt sich um zeitlich und inhaltlich begrenzte Projekte oder Maßnahmen, bei denen möglichst viele Partner bei der Planung, Durchführung und Pflege des Projektes einbezogen werden (Breitenwirkung und Vernetzung in der Region).

Ziele sind

  • Sensibilisierung für Themen des Natur-, Arten-, Biotop- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung,
  • Vermittlung von Basiswissen und Herausbildung von Umweltbewusstsein,
  • Vermittlung von Gestaltungskompetenzen (z.B. vorausschauendes Denken, Teamfähigkeit)
  • Förderung einer intensiven Auseinandersetzung der Projektteilnehmer mit einer breiten Öffentlichkeit zu den v.g. Themen.

Wer kann gefördert werden?

  • Privatpersonen, Vereine und Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Privatpersonen, Vereine und Unternehmen

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